Gommiswald (Transkription Nr. 863)

Schulort Gommiswald
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1449, fol. 229-229v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Linth
Distrikt 1799: Schänis
Agentschaft 1799:
Kirchgemeinde 1799:
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Uznach
Kanton 2015: St. Gallen
Gemeinde 2015: Gommiswald
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Gommiswald (Niedere Schule, katholisch)

Canton Linth. District Schenis. Gemeinde Gommiswald. Antworten, über den Zustand der Schulen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Gauen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dörfle.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

eine eigne Gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Agent enschafft, Brändle.

I.1.dIn welchem Distrikt?

District Schenis.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Canton Linth.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Jn der ersten 1/4tel stündigen Entfernung sind Häuser — 111. Jn der 2.ten sind — 20.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

die übrigen 3 Zum Schulbezircke gehörige Dörfer sind 4: als Gauen (das Schulort) Uetelburg, Ottenhofen, und Giegen.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und

Die übrigen 3 sind in der ersten 1/4telstunde begriffen.

I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.

Die Anzahl der Schulkinder beyl: ordinairement 20 bis 30.

I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

Entfernung der benachbarten Schulorten auf 3/4 Stund: Utznacht, Kaltbrunnen, Rieden, und Ernenschweyl.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die Kinder sind in keine Klassen eingetheilt.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der Schule werden die Anfangsgründe (nemlich das a. b. c. ein wenig lesen, und schreiben etz. gelehrt.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schulen werden nur im Winter gehalten, ohngefehr 3 1/2 Monnat.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Der Katechismus, auch etvann andre dergleichen Bücher.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vorschriften; von einer Religionsgeschichte, alz. auch andern.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die Schulen dauren täglich 4 Stunden.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Den Schullehrer hat die Gemeinde jährlich den 11ten 9bre gewählt.

III.11.bWie heißt er?

Er heißt Jakob Joh: Ge: Zuname, Eichmann.

III.11.cWo ist er her?

Er ist von hier.

III.11.dWie alt?

Er ist 46 Jahr alt.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Er hat 3 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Er ist 5 Jahr Schullehrer.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Er ist ehevor 4 Jahr in studies , darnach 4 Jahr in französischen Diensten gewesen; jezt aber Schullehrer, Meßner, und dem Agent sein Geheimschreiber.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

ut ante.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Schulkinder sind, wie in No. 3. lit: b. angezeigt worden.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)
IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

||[Seite 2] Schulstiftung ist keine.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?

Die Einkünften fließen von den Schulkindern.

IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Schulgeld, wochentlich, wann eines die ganze Woche aushält, kömmt auf 1 Bz.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Schulhaus ist keines, sonder ein jeder damahliger Schullehrer haltet in seinem eigenen Hause Schul.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Das Einkommen des Schullehrers ist, wie in No. 14 gemeldt, außert daß ein jedes Schulkind täglich ein Scheit Holz mitbringen muß.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Zitierempfehlung: